GesundheitVARIO im Überblick:
GesundheitVARIO überzeugt – im Kernschutz wie auch bei den Ergänzungsoptionen
5 Big Points, die über die Qualität des Tarifs entscheiden
Mit entsprechender Begründung kann ein Arzt auch den 3,5-fachen Satz, den „Höchstsatz“, abrechnen. Das entscheidende Leistungskriterium ist aber die im Tarif vereinbarte Erstattung in Bezug auf die GOÄ. Diese sollte keine Begrenzung enthalten und somit auch leisten, wenn der Höchstsatz (3,5-facher Satz) überschritten werden muss.
Sehr oft trifft man bei preislich günstigen Tarifen auf ein sog. „Primärarztmodell“. Diese Regelung dient in erster Linie der Kostenkontrolle. Bei vielen Tarifen werden dann die Behandlungskosten z.B. nur zu 75 % erstattet.
Zu den Heilmitteln gehören nicht nur Behandlungen wie Krankengymnastik und Massagen, sondern auch langwierige Behandlungen wie Logopädie, Ergotherapie etc. Bei Tarifen, in denen die Erstattung von Heilmitteln z.B. auf 80 % begrenzt ist, können die monatlichen Eigenkosten von 20 % für den Versicherten sehr schnell zu einem nicht mehr tragbaren Kostenrisiko führen.
Hierzu gehören auch teure Hilfsmittel wie z.B. Hörgeräte, Prothesen oder Rollstühle.
Welche Hilfsmittel vom Versicherer übernommen werden, hängt davon ab, was in den Tarifbedingungen vertraglich vereinbart wurde. Insbesondere günstige Tarife sehen häufig Einschränkungen vor. Zum Teil enthalten die Tarife Höchstsummen oder auch Formulierungen, die die Erstattung der Hilfsmittel deutlich einschränken.
Um Kostenfallen zu umgehen, sollte man von Tarifen Abstand nehmen, die lediglich Hilfsmittel in einfacher oder Standardausführung erstatten.
Da Behandlungskosten im Ausland wesentlich höher ausfallen können als bei einer Behandlung in Deutschland, sollte darauf geachtet werden, dass der Tarif Kosten im Ausland vollumfänglich erstattet und nicht auf deutsche Kosten für die erfolgte Behandlung verweist.
Patienten mit einer schweren Erkrankung haben den Wunsch, vom besten Arzt behandelt zu werden – egal, wo dieser zu finden ist. Daher sollte ein PKV-Tarif bei einer Behandlung im Ausland nicht nur keine Begrenzung auf deutsche Kosten vorsehen, sondern auch eine gezielte medizinische Behandlung im Ausland übernehmen.
Das GesundheitVARIO-Baukastensystem

GesundheitVARIO Kernschutz
Der Kernschutz bildet mit seinen hochwertigen Leistungen die starke Basis für den Gesundheitsschutz. Sie haben die Wahl zwischen unterschiedlichen Selbstbehaltstufen bei den ambulanten Leistungen: 20 % (max. 400 €) oder 800 € oder 1.600 €.
GesundheitVARIO Ergänzungsschutz
Ergänzen Sie den Kernschutz ganz nach den individuellen Bedürfnissen.
Das Extra an Leistung für Ihre ambulante Gesundheitsversorgung:
Ihr Upgrade für bessere Behandlung im Krankenhaus:
Das Plus für bessere Leistungen für Ihre Zahngesundheit:
Zusatzschutz
Mit diesen Bausteinen im Zusatzschutz erweitern Sie die Absicherung für noch mehr Lebensqualität.
Mit dem Krankentagegeld sichern Sie das Einkommen im Krankheitsfall.
Mit der Beitragsentlastung sichern Sie eine garantierte Beitragssenkung im Alter.
