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Vorsorgegutscheine

Das Plus für mehr Gesundheit: Vorsorgeleistungen ohne eine Anrechnung auf den vereinbarten Selbst­behalt

Gesundheit langfristig sichern? Dabei möchten wir als Gesundheitspartner unterstützen.
Wir erstatten daher – im Rahmen des Versicherungsschutzes – die Kosten für gezielte Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krank­hei­ten.
Unabhängig davon stellen wir entsprechende Vorsorgegutscheine zur Verfügung, die es ermöglichen, Vorsorgeleistungen ohne eine Anrechnung auf den vereinbarten Selbst­behalt zu genießen.
Zusätzlich führt die Verwendung dieser Gutscheine nicht dazu, dass der Anspruch auf eine mögliche erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung verloren geht.

 

Unsere Vorsorgegutscheine:

 

Gutschein einlösen? So einfach ist es.

Die drei Schritte

  1. Gutschein dem Arzt vorlegen und Vorsorgeuntersuchung besprechen.
  2. Den Arzt die erforderlichen Behandlungsangaben ergänzen lassen.
  3. Den ausgefüllten und unterschriebenen Gutschein zur Abrechnung zurücksenden.

Sie haben Fragen?

Bei Fragen zu den Vorsorgegutscheinen helfen wir Ihnen gerne weiter.

Telefon: +49 681 844-7700
E-Mail: service-leistung@ukv.de



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